Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Western Union Retail Services Germany GmbH ein umfangreiches Maßnahmenpaket verhängt. Das Unternehmen, das zuvor unter dem Namen Ucambio Exchange & Money Transfer GmbH firmierte, muss nach Anordnung der Aufsichtsbehörde seine Geschäftsorganisation grundlegend überarbeiten.

Im Kern der Anordnung stehen Mängel in der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die BaFin verlangt von dem Institut, angemessene und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Konkret muss das Unternehmen erweiterte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen im Sortengeschäft anwenden. Zudem ist ein EDV-gestütztes Monitoring-System zur laufenden Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen zu implementieren.

Darüber hinaus hat die BaFin festgelegt, dass die Western Union Retail Services Germany GmbH künftig nur noch mit Zustimmung der Aufsicht weitere Zweigstellen errichten darf. Zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen wurde ein Sonderbeauftragter bestellt, der der BaFin regelmäßig über den Fortschritt berichten wird.

Die Anordnung reiht sich in eine Serie von Aufsichtsmaßnahmen der BaFin ein. So hatte die Behörde erst kürzlich gegen die CRONBANK Aktiengesellschaft mit Sitz in Dreieich ebenfalls ein Maßnahmenpaket verhängt. Auch dort wurden Mängel in der Geldwäscheprävention festgestellt, ein Sonderbeauftragter bestellt und zusätzliche Eigenmittel angeordnet.

Parallel warnt die BaFin Verbraucher vor zwei unseriösen Internetauftritten. Auf der Website gbt(.)solutions bieten unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Sie geben sich als luxemburgisches Unternehmen „Global Trust“ aus. Die Website verfügt über kein Impressum, sodass Anleger nicht erkennen können, mit wem sie in eine Geschäftsbeziehung treten. Ähnlich gelagert ist der Fall der Website royalasset(.)org. Hier geben sich die Betreiber als britisches Unternehmen „Royal Asset Management Ltd“ aus. Nach Erkenntnissen der BaFin handelt es sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten eines britischen Unternehmens. In beiden Fällen ermittelt die BaFin gegen die unbekannten Betreiber.